Die Gesetzliche Krankenversicherung wird seit 1. Januar 2019 wieder paritätisch finanziert. Arbeitgeber und Beschäftigte, Rentner und Rentenversicherung bezahlen zu gleichen Teilen die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung. Das gilt für den allgemeinen Beitragssatz und den individuellen Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt.
Die Berechnung Ihres persönlichen Beitrags hängt maßgeblich von der Berufsgruppe ab, zu der Sie gehören. Hier spielt das Einkommen eine Rolle, bei Studenten ist das Einkommen irrelevant.
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