Brandenburgische BKK
Werkstraße 10
15890 Eisenhüttensttadt
Tel.: 03364-40130
Fax: 03364-401329
E-Mail: Zum Kontaktformular
Internet: www.brandenburgische-bkk.de
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der Brandenburgische BKK einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
Beitragssatz der Brandenburgische BKK:
16,10%, davon sind 1,50% kassenindividueller Zusatzbeitrag
Die Brandenburgische BKK ist nur in den unten genannten Bundesländern geöffnet. Wer bereits Mitglied ist, kann bei einem Umzug aber natürlich trotzdem bei dieser Kasse versichert bleiben.
Brandenburg:
3 Geschäftsstellen
Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.07.2018:
Die Brandenburgische BKK hatte an diesem Stichtag 12.304 Versicherte.
Sie war zu diesem Stichtag die kleinste Krankenkasse, die hierzu eine Angabe bei uns gemacht hat. Zum Vergleich: Die größte hatte 10.178.722 Versicherte.
Hier geht es um Leistungen wie telefonische Erreichbarkeit, Beratungen, Terminvereinbarungen oder sonstige Unterstützungen des Versicherten.
Arzt-Suchportal mit detaillierten Angaben und Patientenbewertungen:
ja
Eigene Vermittlung von Arztterminen:
ja
Eigene Vermittlung von Hebammen:
keine Angabe
Krankenhaus-Suchportal mit detaillierten Angaben und Patientenbewertungen:
ja
Medizinische Infohotline:
ja, die medizinische Infohotline der Brandenburgische BKK ist durchschnittlich 17 Stunden an 7 Tagen die Woche erreichbar
Online-Filiale:
nein
Patientenquittung online:
nein
Reha-Beratung:
ja
Servicetelefon:
Das Service-Telefon der Brandenburgische BKK unter 03364-40130 ist wie folgt erreichbar:
Montags: 7:30-18:00 Uhr
Dienstags: 7:30-18:00 Uhr
Mittwochs: 7:30-12:00 Uhr
Donnerstags: 7:30-18:00 Uhr
Freitags: 7:30-15:00 Uhr
Samstags: nicht verfügbar
Sonntags: nicht verfügbar
Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
Kundenservice auch in arabischer Sprache / خدمة العملاء باللغة العربية:
nein
Kundenservice auch in englischer Sprache / Customer service available also in English:
ja
Kundenservice auch in französischer Sprache / Service également disponible en français:
nein
Kundenservice auch in italienischer Sprache / Servizio clienti disponibile anche in italiano:
nein
Kundenservice auch in polnischer Sprache / Obsluga klienta takze dostêpne w jêzyku polskim:
ja
Kundenservice auch in russischer Sprache / Обслуживание клиентов доступны на русском:
nein
Kundenservice auch in spanischer Sprache / Servicio al cliente también en español disponiblee:
nein
Kundenservice auch in tschechischer Sprache / zákaznické služby také k dispozici v češtině:
nein
Kundenservice auch in türkischer Sprache / Müsteri hizmetleri de sunulmaktadir Türk:
nein
Anzeige
Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
unkompliziertes Bonussystem für Erwachsene und auch für Kinder und Jugendliche, finanzieller Bonus bereits bei einer erfüllten Maßnahme, Gentest Statine (Kostenübernahme als erste gesetzliche Krankenkasse), ärztliche Zweitmeinung, zusätzliche Leistungen für Schwangere, Kostenerstattung bei nichtzugelassenen Leistungserbringern und nicht verordnungsfähigen Hilfsmitteln (Lichttherapiegeräte), erweiterte Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung, Nutzung Teleclinic, Zuschuss für die Online-Erstellung der Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht, Zusammenarbeit mit dem polnischen Partner brandmed, eigenes Kursangebot, Hausbesuchsdienst, Wahltarife
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Maximaler Barbetrag bei der Brandenburgische BKK:
200,00 EUR pro Jahr, jährlich wiederholbar.
Um diesen Betrag zu erreichen, sind jährlich 10 Maßnahmen zu absolvieren.
Es wird alternativ eine zweckgebundene Prämie angeboten. Eine Kombination verschiedener Auszahlungsformen ist möglich.
Die Brandenburgische BKK hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt. Dieses finden Sie hier.
Bonus für Einhaltung aller Schutzimpfungen:
ja
Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (BMI):
nein
Bonus für Jährliche Zahnvorsorge:
ja
Bonus für Leistungsabzeichen für Sport:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein:
ja
Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung:
ja
Bonus für professionelle Zahnreinigung (selbst bezahlt vom Versicherten):
ja
Bonus für Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 2 Jahre ab 35):
ja
Bonus für Teilnahme an Hautkrebsvorsorge:
ja
Bonus für Teilnahme an Krebsvorsorge (Frauen ab 20, Männer ab 45 J.):
ja
Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.):
ja
Bonus für Wahrnehmung aller empfohlenen Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U1-U11 und J1-J2):
ja
Finanzieller Vorteil bei Nutzung bestimmter Apotheken:
nein
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika:
nein
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel:
nein
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der Brandenburgische BKK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
ja
Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
ja
Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Nein; Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Vergünstigter Zahnersatz:
ja
Zahnersatz "zum Nulltarif":
nein
Zahnmedizinische Beratung:
ja
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der Brandenburgische BKK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für Therapie:
keine Angabe
Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für Medikamente:
keine Angabe
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
nein
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
Übernahme von Ayurveda:
nein
Übernahme von Chelattherapie:
nein
Übernahme von Eigenbluttherapie:
nein
Übernahme von Feldenkrais:
nein
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 80,00 % und max. 350,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
Übernahme von Irisdiagnostik:
nein
Übernahme von Lichttherapie:
Ja, max. 80,00 % und max. 150,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 80,00 % und max. 300,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Phytotherapie:
Ja, max. 100,00 % und max. 100,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten im Rahmen eines Globalbudgets
Übernahme von Reflexzonenmassage:
nein
Übernahme von Shiatsu:
nein
Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
keine Angabe
Welche Unterstützung möchte Ihnen die Brandenburgische BKK bei Erkrankungen im Ausland bieten?
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der Brandenburgische BKK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Auslandsnotfallservice:
ja
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 75,00%. Übernahme der Impfleistung zu 65,00%, aber maximal 6,00 EUR.
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben (z.B. für längere Zeiträume, für weitere Personen etc.). In der Regel müssen diese Mehrleistungen in der Satzung der Kasse festgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der Brandenburgische BKK der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Vorsorge: Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Darmkrebsfrüherkennung:
Darmspiegelung unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 55 Jahren: nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Immunologischer Stuhltest unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 50 Jahren: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Hautkrebsfrüherkennung:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Vorsorge: Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Vorsorge: Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Vorsorge: Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Hilfsmittel: Kostenübernahme für Hörhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
keine Angabe
Hilfsmittel: Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Mutterschaft und Schwangerschaft: Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Mutterschaft und Schwangerschaft: Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Unterstützungsmaßnahmen: Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Krankenhaus: Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Krankenhaus: Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Patientenschulungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Spezielle Arzneimittel:
ja, im Rahmen eines Globalbudgets, im gesamten Versorgungsgebiet
Weitere Leistungen: Sportmedizinische Untersuchung:
nein
Das sind spezielle Tarife, in die Sie sich als Versicherter aktiv einschreiben müssen. Sie können dann z.B. bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen Prämienzahlungen erhalten oder (gegen zusätzlichen Beitrag) Mehrleistungen versichern.
Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
Ja. Der maximale Vorteil ist im ersten Jahr bereits möglich. Ärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolge können die Prämienzahlung gefährden. Der Prämienzahlungstarif ist auch ohne Kostenerstattungsverfahren gemäß §13 SGB V nutzbar.
Selbstbehaltstarif:
ja, maximaler jährlicher Vorteil 500,00 EUR bei maximal 250,00 EUR Risiko
Tarif zur Übernahme von Kosten spezieller Arzneimittel:
ja, Angebote über einen Kooperationspartner generell mit Gesundheitsprüfung, aber keine eigenen Angebote
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die Brandenburgische BKK übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.
Entspannung:
ja
Förderung des Nichtrauchens:
ja
Gesundheitssport:
ja
Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja
Stressbewältigungsstärkung:
ja
Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Angebot
Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Angebot
Maximale Erstattung:
Für Fremdkurse: 80%, max. 80,00 EUR je Kurs
Für Eigenkurse: 100% je Kurs
Reguläre Erstattung:
Für Fremdkurse: 80%, max. 80,00 EUR je Kurs
Für Eigenkurse: 100% je Kurs
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Haut: Hautkrebs:
ja
Haut: Offenes Bein:
ja
Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus):
ja
Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen:
ja
Hormonsystem: Schilddrüsenkrebs:
ja
Immunsystem: Rheuma:
ja
Nervensystem: Demenz:
ja
Nervensystem: Depression:
ja
Nervensystem: ADHS:
ja
Nervensystem: Angststörungen:
ja
Nervensystem: Burn-Out:
ja
Nervensystem: Schizophrenie:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Palliativmedizin:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne:
ja
Personengruppenabhängige Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthrose:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Arthritis:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkerkrankungen:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Osteoporose:
ja
Satzung der Brandenburgische BKK:
Geschäftsbericht der Brandenburgische BKK:
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die Brandenburgische BKK hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 14.02.2019 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zur Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Integrierter Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder der Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.
Sie können auch direkt Ihre Mitgliedschaft bei der Brandenburgische BKK beantragen:
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Wichtiger Hinweis:
Die gesamte Liste unterliegt dem Urheberschutz der Kassensuche GmbH, Frankfurt am Main. Die nichtprivate Verwendung sowie die Veröffentlichung dieser Website sind zustimmungspflichtig! Die Angaben über das Leistungsspektrum basieren auf schriftlichen Aussagen der jeweiligen Krankenkasse. Der komplette Datensatz wird alle 6 Monate bei den Kassen abgefragt. Zwischenzeitliche Nachmeldungen und Änderungen der Kassen werden laufend in die Datenbank eingepflegt.
Für Nachrichtenseiten wie WirtschaftsWoche Online sind Anzeigen eine wichtige Einnahmequelle. Mit den Werbeerlösen können wir die Arbeit unserer Redaktion bezahlen und Qualitätsartikel kostenfrei veröffentlichen.
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Danke für Ihr Verständnis,
Ihre Wiwo-Redaktion