BKK VerbundPlus
Zeppelinring 13
88400 Biberach
Tel.: 0 800 / 22 34 987 (kostenfrei)
Fax: 0 73 51 / 18 24 - 81
E-Mail: Zum Kontaktformular
Internet: www.bkk-verbundplus.de
Klicken Sie auf die nachfolgenden Bereiche, um die Leistungsdetails der BKK VerbundPlus einzusehen. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu den Leistungsangaben weiter unten.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen Pflichtbeitragssatz von 14,60% zu erheben. Kommen sie damit finanziell nicht aus, können sie einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern einfordern.
Beitragssatz der BKK VerbundPlus:
15,30%, davon sind 0,70% kassenindividueller Zusatzbeitrag
Die BKK VerbundPlus ist bundesweit geöffnet.
Baden-Württemberg:
5 Geschäftsstellen
Bayern:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Berlin:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Brandenburg:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Bremen:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Hamburg:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Hessen:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Mecklenburg-Vorp.:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Niedersachsen:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Nordrhein-Westfalen:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Rheinland-Pfalz:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Saarland:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Sachsen:
1 Geschäftsstellen
Sachsen-Anhalt:
1 Geschäftsstellen
Schleswig-Holstein:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Thüringen:
keine Angabe zu Geschäftsstellen
Anzahl Versicherte zum Stichtag 01.01.2018:
keine Angabe
Hier geht es um Leistungen wie telefonische Erreichbarkeit, Beratungen, Terminvereinbarungen oder sonstige Unterstützungen des Versicherten.
Arzt-Suchportal:
ja
Krankenhaus-Suchportal:
ja
Medizinische Infohotline:
ja, die medizinische Infohotline der BKK VerbundPlus ist durchschnittlich 12 Stunden an 5 Tagen die Woche erreichbar
Online-Filiale:
nein
Patientenquittung online:
nein
Reha-Beratung:
ja
Servicetelefon:
Das Service-Telefon der BKK VerbundPlus unter 0 800 / 22 34 987 ist wie folgt erreichbar:
Montags: 7:30-18:30 Uhr
Dienstags: 7:30-18:30 Uhr
Mittwochs: 7:30-18:30 Uhr
Donnerstags: 7:30-18:30 Uhr
Freitags: 7:30-16:00 Uhr
Samstags: nicht verfügbar
Sonntags: nicht verfügbar
Vermittlung von Arztterminen:
ja
Vorsorgeerinnerungsservice:
ja
Kundenservice auch in arabischer Sprache / خدمة العملاء باللغة العربية:
nein
Kundenservice auch in englischer Sprache / Customer service available also in English:
ja
Kundenservice auch in französischer Sprache / Service également disponible en français:
ja
Kundenservice auch in italienischer Sprache / Servizio clienti disponibile anche in italiano:
nein
Kundenservice auch in polnischer Sprache / Obsluga klienta takze dostêpne w jêzyku polskim:
nein
Kundenservice auch in russischer Sprache / Обслуживание клиентов доступны на русском:
ja
Kundenservice auch in spanischer Sprache / Servicio al cliente también en español disponiblee:
ja
Kundenservice auch in tschechischer Sprache / zákaznické služby také k dispozici v češtině:
nein
Kundenservice auch in türkischer Sprache / Müsteri hizmetleri de sunulmaktadir Türk:
nein
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Diese Krankenkasse hat bislang keine Eigendarstellung veröffentlicht.
Professionelle Zahnreinigung (PZR)
Wir bezahlen erwachsenen Versicherten 80 % der Kosten einer Professionellen Zahnreinigung, maximal 50 Euro, beim Zahnarzt ihrer Wahl. Weitere 50 Euro können über unser Bonusprogramm hinzu kommen. Wird die PZR bei einem teilnehmenden Zahnarzt des dent-net-Vertrages durchgeführt, bezahlt die BKK VerbundPlus 2 Maßnahmen pro Jahr zu 100 Prozent.
Mit Bonusprogrammen belohnen die Krankenkassen gesundheits- und/oder kostenbewusstes Verhalten ihrer Versicherten. Oft winken attraktive Geldbeträge, wenn bestimmte Maßnahmen wahrgenommen werden.
Maximaler Barbetrag bei der BKK VerbundPlus:
Keiner.
Es wird stattdessen eine zweckgebundene Prämie angeboten.
Die BKK VerbundPlus hat zusätzlich ein Dokument mit ausführlichen Informationen zum Bonusprogramm hinterlegt. Dieses finden Sie hier.
Bonus für Einhaltung aller Schutzimpfungen:
ja
Bonus für Einhaltung von Normalgewicht (BMI):
ja
Bonus für Jährliche Zahnvorsorge:
ja
Bonus für Leistungsabzeichen für Sport:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Fitnessstudio:
ja
Bonus für Mitgliedschaft im Sportverein:
ja
Bonus für Nachweis Nichtraucherstatus / Raucherentwöhnung:
ja
Bonus für professionelle Zahnreinigung (selbst bezahlt vom Versicherten):
ja
Bonus für Teilnahme am Gesundheits-CheckUp (alle 2 Jahre ab 35 J.):
ja
Bonus für Teilnahme an Hautkrebsvorsorge:
ja
Bonus für Teilnahme an Krebsvorsorge (Frauen ab 20, Männer ab 45 J.):
ja
Bonus für Teilnahme an Präventionskursen (Kurse zur individuellen Gesundheitsförderung, z.B. Yoga etc.):
ja
Bonus für Wahrnehmung aller empfohlenen Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U1-U11 und J1-J2):
ja
Finanzieller Vorteil bei Nutzung bestimmter Apotheken:
nein
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Generika:
nein
Reduktion von Zuzahlungen bei Nutzung bestimmter Hilfsmittel:
nein
Manche Krankenkassen bieten verbesserte Leistungen im zahnmedizinischen Bereich, z.B. professionelle Zahnreinigung, günstigeren Zahnersatz, Beratungen.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK VerbundPlus der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Erweiterte Übernahme spezieller zahnärztlicher Behandlungen:
ja
Preisvergleiche bei der Zahntechnik und/oder Zahnersatz:
ja
Professionelle Zahnreinigung für alle Versicherten:
Ja; volle Übernahme für alle Versicherten alle 6 Monate, nur bei bestimmten Zahnärzten;
zusätzlich Bezuschussung über 50,00 EUR
Vergünstigter Zahnersatz:
ja
Zahnersatz "zum Nulltarif":
ja
Zahnmedizinische Beratung:
ja
Betrachtet werden hier ausschließlich ambulante Naturheilverfahren. Diese müssen i.d.R. von einem zugelassenen Behandler (meist "Kassenarzt") mit Zusatzausbildung erbracht werden. Heilpraktiker dürfen grundsätzlich nicht genutzt werden! Manche Kassen bestehen darüber hinaus darauf, dass bestimmte Behandler in Anspruch genommen werden. Welche genau das sind, erläutert die Krankenkasse gerne auf Nachfrage. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt vorher, in welchem Umfang, bei welcher Indikation (welcher Krankheit) und ggf. in welcher Region die Krankenkasse das jeweilige Naturheilverfahren übernimmt!
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK VerbundPlus der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für Therapie:
Nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Übernahme von Alternativer Krebstherapie: Leistung für Medikamente:
Nein
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Therapie:
Nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Übernahme von Anthroposophischer Medizin: Leistung für Medikamente:
Nein
Übernahme von Ayurveda:
Nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Übernahme von Chelattherapie:
Nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Übernahme von Eigenbluttherapie:
Nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Übernahme von Feldenkrais:
Nein
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Therapie:
Ja, max. 100,00 % bei bestimmten Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Homöopathie: Leistung für Medikamente:
Nein
Übernahme von Irisdiagnostik:
Nein
Übernahme von Lichttherapie:
Nein
Übernahme von Osteopathie:
Ja, max. 80,00 % und max. 360,00 EUR p.a. bei allen Leistungserbringern im gesamten Versorgungsgebiet für alle Versicherten
Übernahme von Phytotherapie:
Nein
Übernahme von Reflexzonenmassage:
Nein
Übernahme von Shiatsu:
Nein
Übernahme von TCM (Traditionelle Chinesische Medizin):
Nein
Welche Unterstützung möchte Ihnen die BKK VerbundPlus bei Erkrankungen im Ausland bieten?
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK VerbundPlus der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Auslandsnotfallservice:
nein
Übernahme von Reiseschutzimpfungen für private Auslandsreisen:
Ja, für alle Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Welche dies sind, erfragen Sie bitte direkt bei der Kasse. Übernahme des Impfstoffs zu 100,00%. Übernahme der Impfleistung zu 100,00%, aber maximal 8,00 EUR.
In bestimmten Bereichen dürfen die Kassen mehr leisten als gesetzlich vorgeschrieben (z.B. für längere Zeiträume, für weitere Personen etc.). In der Regel müssen diese Mehrleistungen in der Satzung der Kasse festgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie:
Manche Krankenkassen bieten Leistungen aus diesem Bereich nur im Rahmen eines Globalbudgets an. Falls dies bei der BKK VerbundPlus der Fall ist, ist dies entsprechend vermerkt.
Brustkrebsfrüherkennung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Darmkrebsfrüherkennung:
Darmspiegelung unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 55 Jahren: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Immunologischer Stuhltest unter dem gesetzlich festgelegten Alter von 50 Jahren: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Erweiterte Jugenduntersuchungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Erweiterte Leistung bei Schwangerschaft und Geburt:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Erweiterter Anspruch auf Haushaltshilfen:
Mit Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Ohne Kind: ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Erweiterter Anspruch auf Künstliche Befruchtung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Hautkrebsfrüherkennung:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Impfungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Kostenübernahme für Hörhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Kostenübernahme für Sehhilfen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus:
nein
Medizinische Vorsorgeleistungen an Kurorten:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Patientenschulungen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Rooming-In bei Kindern im Krankenhaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Rufbereitschaftspauschale für Hebammen:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Spezielle Arzneimittel:
nein
Sportmedizinische Untersuchung:
nein, aber Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms möglich
Vorsorgeleistungen auch unter Alter 35 Jahren:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Zusätzliche häusliche Krankenpflege:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen über die oben genannten hinaus:
ja, im gesamten Versorgungsgebiet
Das sind spezielle Tarife, in die Sie sich als Versicherter aktiv einschreiben müssen. Sie können dann z.B. bei Nichtinanspruchnahme bestimmter Leistungen Prämienzahlungen erhalten oder (gegen zusätzlichen Beitrag) Mehrleistungen versichern.
Selbstbehaltstarif:
ja
Tarif zur Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit:
nein
Übernahme spezieller Arzneimittelkosten gegen Zahlung eines zusätzlichen Beitrags:
nein
Mit sogenannten „Gesundheitsförderungs-“ oder „Präventionskursen“ sollen die Versicherten motiviert und in die Lage versetzt werden, selbst etwas für ihre Gesundheit zu tun, um möglichst gar nicht erst krank zu werden. Die Teilnehmer sollen die in den entsprechenden Kursen erworbenen Fähigkeiten auch nach Kursende weiterhin selbständig anwenden.
Die Kassen bieten entweder selbst entsprechende Kurse an (sog. „Eigenkurse“) oder können externe Anbieter beauftragen (sog. „Fremdkurse“). Alle Kurse müssen dabei aber bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Für eine Bezuschussung müssen die Teilnehmer zudem regelmäßig den Kurs besuchen.
Die Kassen dürfen je Versichertem maximal zwei Kurse pro Kalenderjahr bezuschussen.
Die BKK VerbundPlus übernimmt maximal 2 Kurse jährlich.
Entspannung:
ja, auch als Online-Kurs
Förderung des Nichtrauchens:
ja, auch als Online-Kurs
Gesundheitssport:
ja, auch als Online-Kurs
Reduzierung des Alkoholkonsums:
ja, auch als Online-Kurs
Stressbewältigungsstärkung:
ja, auch als Online-Kurs
Vermeidung / Reduktion von Übergewicht:
ja, auch als Online-Kurs
Vermeidung von Mangel-/Fehlernährung:
ja, auch als Online-Kurs
Maximale Erstattung:
Für Fremdkurse: 90%, max. 150,00 EUR je Kurs
Für Eigenkurse: 100% je Kurs
Reguläre Erstattung:
Für Fremdkurse: 90%, max. 150,00 EUR je Kurs
Für Eigenkurse: 100%, max. 150,00 EUR je Kurs
Durch den Abschluss von Versorgungsverträgen können die Kassen für bestimmte Krankheiten oder auch in bestimmten Regionen eine verbesserte Versorgung anbieten. Möglich wird dies durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Bereich, zwischen verschiedenen Fachdisziplinen und zwischen Ärzten und anderen Leistungserbringern (z.B. Physiotherapeuten).
Bitte beachten Sie:
Leistungen in diesem Bereich werden eventuell nicht für alle Bundesländer angeboten. Es werden nur solche Indikationen angezeigt, bei denen die Krankenkasse das Angebot eines speziellen strukturierten Behandlungsprogramms zusätzlich zu den Regelleistungen bestätigt hat.
Hierbei geht es um eine verbesserte/erweiterte Versorgung und nicht um die grundlegende Leistung einer Krankenkasse.
Atmungssystem: Schlafapnoe:
ja
Geschlechtssystem: Ambulante Operationen für gynäkologische Erkrankungen:
ja
Haut: Hautkrebs:
ja
Haut: Offenes Bein:
ja
Haut: Geschwür durch Liegen (Dekubitus):
ja
Herz-Kreislauf-System: Varikose:
ja
Herz-Kreislauf-System: Ambulante Operationen für Gefäßerkrankungen:
ja
Hormonsystem: Adipositas:
ja
Immunsystem: Rheuma:
ja
Nervensystem: Makula-Degeneration:
ja
Nervensystem: Ambulante Operationen für Augenkrankheiten:
ja
Nervensystem: Depression:
ja
Nervensystem: Gehirntumore:
ja
Nervensystem: ADHS:
ja
Nervensystem: Magersucht:
ja
Nervensystem: Bulimie:
ja
Nervensystem: Schizophrenie:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Ambulante Operationen für HNO-Krankheiten:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Interdisziplinäre Schmerzbehandlung:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Palliativmedizin:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Pflegeheimversorgung:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Praxisnetze:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Regionale Vollversorgung:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Telemedizinische Beratung:
ja
Organunabhängige und organübergreifende Versorgungsleistungen: Zähne:
ja
Personengruppenabhängige Versorgungsleistungen: Frühgeburtenvermeidung:
ja
Personengruppenabhängige Versorgungsleistungen: Gynäkologische Indikationen inkl. Risiko-Schwangerschaft:
ja
Personengruppenabhängige Versorgungsleistungen: Spezielle Kinderkrankheiten (ohne ADHS):
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Kniegelenkserkrankungen:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Rückenschmerzen:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Schultergelenkerkrankungen:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Hüftgelenkserkrankungen:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Ambulante Operationen für Gelenkerkrankungen:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bänderrisse:
ja
Stütz- und Bewegungssystem (Skelett & Muskulatur): Bandscheibenvorfall:
ja
Verdauungssystem: Ambulante Operationen für Magen- und Darmerkrankungen:
ja
Satzung der BKK VerbundPlus:
Geschäftsbericht der BKK VerbundPlus:
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Leistungsspektrums. Für detaillierte Angaben setzen Sie sich bitte unbedingt vorher mit der Krankenkasse direkt in Verbindung!
Die BKK VerbundPlus hat uns die Aktualität der hier dargestellten Angaben zuletzt am 15.01.2018 schriftlich bestätigt.
Anmerkung zum Begriff "Globalbudget": Bei einem Globalbudget, oft auch "Gesundheitskonto" genannt, werden verschiedene Leistungen zusammengefasst und diesen ein Budget, also ein jährlicher Geldbetrag zugewiesen. Der Versicherte kann jetzt diesen Betrag beliebig auf die enthaltenen Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen.
Ist jedoch der Betrag ausgeschöpft - egal durch welche der Leistungen - steht für weitere im Globalbudget enthaltene Leistungen kein Geld mehr zur Verfügung und diese können nicht mehr auf Kosten der Krankenkasse bezogen werden.
Das ist ein deutlicher Nachteil im Vergleich zur Leistungen ohne ein solches Globalbudget, da diese unabhängig von anderen in Anspruch genommenen Leistungen erstattet werden.
Anmerkung zum Leistungsangebot im Rahmen eines Bonusprogramms: Manche Kassen erbringen eine Leistung nicht ohne weiteres, sondern erst nach einer bestimmten Vorleistung der Versicherten wie z.B. Vorsorgemaßnahmen, Einhaltung von Normalgewicht, Nichtraucherstatus und ähnlichem. Erst wenn jedes Jahr die Erfüllung der je nach Kasse ganz unterschiedlichen Voraussetzungen nachgewiesen wurde, gibt es dann die zusätzliche Leistung als Bonus.
Wir als Vergleichsportal sehen dies nicht als "echte Leistung" einer Krankenkasse an, da man eine solche ja oft zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigt, aber bis dahin die Voraussetzungen noch gar nicht erfüllen konnte - oder wollte. Daher weisen wir darauf hin, wenn es die grundsätzliche Möglichkeit bei der Krankenkasse gibt, eine Leistung über ein solches Bonusprogramm zu erhalten, können aber kein uneingeschränktes "ja, Leistung wird erbracht" vergeben.
Anmerkung zum Bereich "Ambulante Naturheilverfahren": Die Leistungsmöglichkeiten der Krankenkassen sind gerade in diesem Bereich sehr unterschiedlich (z.B. im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren, Satzungsleistungen oder Integrierter Versorgung). Die Leistung kann vom Betrag oder die Anzahl der Maßnahmen begrenzt sein. Bitte erfragen Sie unbedingt die Details direkt bei der Krankenkasse.
Anmerkung zum Bereich "Bonus-/Vorteilsprogramme": Manche Kassen fordern die Wahrnehmung von Pflichtmaßnahmen zur Auszahlung eines Bonus'.
Anmerkung zum Bereich "Gesundheitsförderung": Eigene Angebote der Krankenkassen sind in der Regel ohne Zuzahlungen; Die Zahl der Kurse ist auf maximal 2 Stück pro Jahr beschränkt.
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Wichtiger Hinweis:
Die gesamte Liste unterliegt dem Urheberschutz der Kassensuche GmbH, Frankfurt am Main. Die nichtprivate Verwendung sowie die Veröffentlichung dieser Website sind zustimmungspflichtig! Die Angaben über das Leistungsspektrum basieren auf schriftlichen Aussagen der jeweiligen Krankenkasse. Der komplette Datensatz wird alle 6 Monate bei den Kassen abgefragt. Zwischenzeitliche Nachmeldungen und Änderungen der Kassen werden laufend in die Datenbank eingepflegt.